Kommunales Förderprogramm

zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altortsanierung Röttenbach

Im Rahmen der Städtebauförderung wurde durch die Gemeinde Röttenbach die Aufstellung eines Kommunalen Förderprogramms zur Fassaden- und Freiflächengestaltung beschlossen, von dem Sie ab sofort profitieren können.

Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

  • Aufgabe: Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer
  • keine Verpflichtung tätig zu werden oder Vorschläge umzusetzen
  • Zweck: gestalterische Aufwertung des Ortsbildes und der Denkmalpflege

Häufige Fragen

1. Liegt mein Grundstück im Sanierungsgebiet?

Abgrenzung der Sanierungsgebiete im Altort in Röttenbach.

2. Welche Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden?

Das kommunale Förderprogramm bezieht sich auf gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden sowie Außenanlagen. Die Maßnahmen müssen Gebäude oder Freiflächen mit ortsbildprägendem Charakter betreffen und/oder auf den öffentlichen Raum und das Ortsbild Einfluss nehmen.
Maßnahmen zur reinen Bauunterhaltung werden nur gefördert, wenn durch sie eine Verbesserung des Ortsbildes erfolgt, gestalterisch nicht erwünschte Gestaltungselemente vermieden werden oder aufwändige Instandhaltungsmaßnahmen zum Erhalt historischer Baudetails erforderlich sind.

In diesem Sinne können gefördert werden:

 

3. Wie läuft ein Förderverfahren ab?

Um eine Förderung zu erhalten, bedarf es eines Förderantrags (PDF) bei der Gemeinde Röttenbach und der Klärung, ob die von Ihnen geplante Maßnahme als förderfähige Maßnahme im Sinne der Förder- und Gestaltungsrichtlinien gewertet werden kann. 
Um Ihnen einen ersten Überblick über das Vorgehen und den Ablauf des Förderverfahrens zu geben, wurden hier die wesentlichen Schritte als Merkblatt dargestellt - Fördergrundsätze privater Sanierungsmaßnahmen als Merkblatt (PDF).

Wenden Sie sich an die Gemeinde BEVOR Sie die Maßnahme beginnen - KOSTENLOS

Ronja Schmidt

Öffnungszeiten

Montag

08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Dienstag

08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

-

Kontakt

Adresse

Rathausplatz 1, 91187 Röttenbach

Telefon

Fr. Schmidt (09172 6910-17)

Fax

09172 6910-30

E-Mail

ronja.schmidt@roettenbach.de