GEFLÜGELPEST IM LANDKREIS ROTH
In einem Geflügelbetrieb mit rund 400 Tieren in einem Ortsteil von Abenberg ist die Geflügelpest ausgebrochen. Als unausweichliche Folge musste der verbleibende Bestand getötet werden. Auswirkungen hat dies allerdings weit über die betroffene Landwirtschaft hinaus.
Die Maßnahmen, die die Veterinärbehörde am Landratsamt Roth erlassen hat, dienen vor allem einem Zweck: Die Ausbreitung der hoch ansteckenden Krankheit auf andere Nutz- oder Haustierbestände zu verhindern. Sie sind alternativlos, wie Dr. Ekkehard Kurth, Chef des Veterinäramts, hervorhebt, und in der auf EU-Recht basierenden Geflügelpest-Verordnung geregelt.
Neben den tierseuchenrechtlichen Maßnahmen am betroffenen Betrieb, insbesondere der
Bestandsräumung, werden Schutz- und Beobachtungszonen eingerichtet, in denen besondere Vorgaben gelten. Allen voran eine Aufstallpflicht –in beiden Restriktionszonen. Die bedeutet, dass alles Geflügel in einem Stall oder in einer überdachten Voliere untergebracht werden muss. Zusätzlich ergehen Verbringungsverbote für lebendes Geflügel, Eier und Fleischprodukte.
Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung, die am Donnerstag (31. Oktober) veröffentlicht wurde und tags darauf in Kraft tritt, erlassen. Sie ist auf der Internetseite des Landratsamts wie eine dazugehörige Karte einzusehen und verdeutlicht die Restriktionsgebiete sowie die in ihnen angeordnete Schutzmaßnahmen.
Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Hobbyzüchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Geregelt werden desweiteren auch Hygiene, Überwachung, Anzeige- und Dokumentationspflicht.
Die Geflügelpest wurde höchstwahrscheinlich durch infizierte Wildvögel in den Bestand mit einem eingeschleppt. Gefährdet für diesen Infektionsweg sind alle Betriebe, die eine Auslauf- oder Freilandhaltung betreiben. Den Hinweis auf ein mögliches Krankheitsgeschehen hatte die Landwirtin selber gegeben, nachdem sie entsprechende Symptome bei ihren Gänsen bemerkt hatte. Ab dem Zeitpunkt der Verdachtsmeldung musste der gesamte Bestand im Stall bleiben. Am Donnerstag Vormittag hatte das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut die positiven Testergebnisse
des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit dann bestätigt.
Wichtig ist ihm auch der Hinweis, dass das Virus mit Typ H5N1 zwar auf den Menschen übertragbar ist, dafür allerdings ein sehr enger Kontakt nötig ist. „Für Panik besteht kein Grund“, betont der Veterinär, zumal eine mögliche Erkrankung üblicherweise harmlos verlaufe.
Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Landratsamts Roth telefonisch unter der Nummer
(09171) 81-1344 sowie per Mail unter presse@landratsamt-roth.de zur Verfügung.
Als die Bestandsräumung der Hühner, Puten, Enten und Gänse am Donnerstag begann, waren bereits zahlreiche Artgenossen erkrankt. Zeichen, dass die Geflügelpest, auch unter dem Namen Vogelgrippe bekannt, unter Tieren hoch ansteckend ist. Deswegen waren für die Aktion aufwendige Begleitmaßnahmen notwendig: Mit Hilfe der Feuerwehr wurden entsprechende Schleusen zur Dekontamination eingerichtet.
Neben den rund 30 Einsatzkräften der Feuerwehr unter Leitung von Kreisbrandmeister Hans
Wolfsberger war das Veterinäramt als Herrin des Verfahrens vertreten. Dieses wird zudem ab Samstag in den kommenden Tagen bei allen 53 Geflügelhaltern in der Schutzzone Untersuchungen veranlassen.
Landrat Ben Schwarz machte sich am Donnerstag ein Bild und sprach von einem herben Schlag für die betroffene Familie, die keine Schuld habe. „Das kann jeden treffen.“ Den Beteiligten dankte er für ihren besonnenen Einsatz und ihr Feingefühl in einer außergewöhnlichen Situation. Zudem sei es beruhigend, zu sehen, wie gut die Zusammenarbeit klappt.
Der Radius der Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) umfasst mindestens drei Kilometer, der der Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) zehn. Nachdem sie damit über Landkreisgrenzen hinaus geht, wurden die betroffenen Ämter entsprechend informiert, teilt Dr. Kurth mit.
Unabhängig von dem jetzt aufgetretenen Fall bittet das Veterinäramt tot aufgefundene Wildvögel nicht zu berühren oder zu bewegen. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine
entsprechende Information gebeten. Geflügelhalter sollen bei einer vermehrten Sterberate im Bestand
das Veterinäramt unter der Nummer (09171) 811650 kontaktieren. Gleiches gilt, falls Spaziergänger Auffälligkeiten in der freien Natur bei Wildwassergeflügel oder wildlebenden Hühnervögeln wie Rebhuhn oder Fasan bemerken.
Für dringende Rückfragen ist das Landratsamt auch über das Wochenende erreichbar. Freitag und Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der Nummer (0170) 7620576, Samstag und Sonntag 12 (bis 19 Uhr) unter (0172) 89 72 101. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.