Die Ablesung kann entweder analog auf die Ablesekartekarte geschrieben und in der Gemeinde abgegeben oder online eingetippt werden. 

Den Link zur Wasserzählerablesung finden Sie ab sofort hier: Online-Wasserzählerablesung. Das Portal ist noch bis 23. Dezember 2024 8:00 Uhr geöffnet ist und danach ist keine Online-Meldung mehr offen.

Noch bis zum 02.01.2025, 22:00 Uhr haben alle Haus- und Wohnungseigentümer im Verbandsgebiet Zeit, die aktuellen Zählerstände Ihrer Wasseruhren dem Zweckverband zu melden. Auf Grundlage dieser übermittelten Daten werden dann im Laufe der Monate Januar und Februar die Abrechnungsbescheide erstellt sowie versandt. Diese enthalten neben der Abrechnung für das Jahr 2024 auch die neuen monatlichen Vorauszahlungen, welche ab März monatlich fällig werden. 

Der Zweckverband bittet nun alle Selbstzahler zur Vermeidung von Über- oder Unterzahlungen und falscher Zuordnung,

  • bei allen Zahlungen die Finanzadresse im Verwendungszweck anzugeben, welche rechts auf ungefährer Höhe des Betreffs des Bescheids zu finden ist,
  • keine Überweisungen für monatliche Abschläge im Januar und Februar vorzunehmen, 
  • die monatliche Überweisung (Dauerauftrag), von März bis Dezember, an die neue Vorauszahlungssumme entsprechend des Bescheids anzupassen,
  • mögliche Nachzahlungen aus dem Jahr 2024 separat zu begleichen und 

Von allen Zahlungspflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, ist nichts Weiteres zu veranlassen. Hier werden die neuen monatlichen Abschläge wie gewohnt entsprechend der Fälligkeit abgebucht, sowie eventuelle Nachzahlungen. Auch hier werden mögliche Gutschriften mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet und dementsprechend verringert sich die erste Abbuchung.