Es gelten die Regeln der 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) wurde bis zum 30.07. verlängert.
- Ab 02.07. sind auch OP-Masken im ÖPNV erlaubt.
- Testpflicht in Schulen und Kindertagesstätten entfällt.
- Für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime) ist ein Testnachweis vorzulegen. Es gilt medizinische Maskenpflicht.
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis bleiben weiterhin empfohlen, insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte.
Alle Informationen und Corona-Regeln in Bayern gibt es auf der Infoseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums (StMGP).