Es gelten die Regeln der 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Bayern setzt ab Sonntag, 3. April, Corona-Basisschutzmaßnahmen um.
Es wird eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten mit folgenden Anpassungen:
- allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis bleiben weiterhin empfohlen, insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte.
- für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
- in den Schulen und Kindertagessstätten wird weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Was für die Zeit nach den Osterferien gilt, wird die Bayerische Staatsregierung rechtzeitig entscheiden.
- FFP2-Maskenpflicht in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen; für den Zugang benötigen Besucher*innen und Beschäftigte einen tagesaktuellen Schnelltest.
Nähere Informationen unter: Landratsamt Roth