ln diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Sie können lhre Vorschläge bis Freitag. 31.03.2023 schriftlich an uns richten oder bei nachfolgender Stelle persönlich abgeben: Rathaus der Gemeinde Röttenbach, Rathausplatz 1, 91187 Röttenbach, Zimmer OG21.
Bei Bewerbungen werden folgende Angaben benötigt: Familienname, ggf. Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Wohnort mit Straße und Hausnummer, ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten. Entsprechende Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen sind im Rathaus Röttenbach erhältlich.
Eine kleine Orientierungshilfe für Schöffinnen und Schöffen
An die Schöffen werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Es kann aber nicht bestritten werden, dass sich nicht jeder Bürger in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt.
Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:
- Soziale Kompetenz
- Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
- Logisches Denkvermögen und Intuition
- Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
- Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
- Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
- Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien
- Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
Unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ finden Sie weitere Informationen sowie das Vorschlagsformular.