Bei der Systemumstellung im Einwohnermeldeamt im Dezember 2022 kam es bei der Datenmigration zu fehlerhaften Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZST). Bei diesen Änderungsmitteilungen wurden dem BZST die Daten zur jeweiligen Person einschließlich Familienstand übermittelt. Bei einem Teil der verheirateten Personen wurde jedoch trotz des Familienstandes „verheiratet“ kein/e Partner/in angegeben.

Dies hatte zur Folge, dass die Ehegatten nun getrennt wie ledige bzw. geschiedene Steuerpflichtige besteuert werden. Kinder werden nur noch zur Hälfte angerechnet, Ortszuschläge werden nicht mehr in der richtigen Höhe ausbezahlt usw.

Die Gemeindeverwaltung Röttenbach hat am 11.04.2023 eine Gesamtübermittlung des Datenbestandes an das BZST durchgeführt. Somit sollten nun alle Partnerangaben wieder richtig gespeichert sein. Diese Berichtigung führte jedoch nur dazu, dass die Partner wieder zusammengeführt wurden. Beide Ehegatten erhalten dadurch die Steuerklassen 4. Ehegattensplitting (Steuerklassen Drei/Fünf) muss beim Finanzamt wieder neu beantragt werden.

Bitte prüfen Sie deshalb Ihre Einkommensabrechnungen und wenden sich bei Problemen/Fragen an das zuständige Finanzamt. Von gemeindlicher Seite kann leider nichts Weiteres veranlasst werden.

Wir bedauern, dass es zu diesen falschen Datenübermittlungen gekommen ist und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

Ihre Gemeindeverwaltung