Der Gemeinderat hat am 08.01.2024 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen.

Diese Satzung wird durch Aushang und durch Niederlegung im Rathaus Röttenbach - Steueramt, Rathausplatz 1 amtlich bekannt gemacht.

Die Hundesteuersatzung tritt am 01.02.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 08.02.2010 außer Kraft.

Die Hundesteuersatzung liegt ganzjährig im Rathaus Röttenbach - Steueramt, Rathausplatz 1 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.